Finanzbuchhaltung

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie sämtliche Buchhaltungsaufgaben.

Die monatliche Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle in Ihrem Unternehmen ist nicht nur die Pflicht eines jeden Unternehmens sondern auch das „Herzstück“.  

Gut geführte Bücher sind grundlegende Voraussetzung dafür, aussagekräftige Auswertungen zu erhalten, die Sie über den aktuellen wirtschaftlichen Stand Ihres Unternehmens informieren. Die Buchhaltung ist darüber hinaus Grundlage für alle einzureichenden Umsatzsteuervoranmeldungen. Ordnungsgemäß geführte Bücher schützen aber nicht zuletzt auch davor, im Falle einer Betriebsprüfung mit Hinzuschätzungen konfrontiert zu werden die zu Steuernachzahlungen führen.

Wir bearbeiten daher nicht nur Ihre Buchhaltungsunterlagen, sondern führen Sie zu dem Ziel eine ordnungsgemäße Aufzeichnung aller Ihrer Geschäftsvorfälle aufzuweisen. Wir behalten für Sie alles Wesentliche im Blick, sei es, dass es um Fragen der ordnungsgemäßen Kassenbuchführung oder um Aufzeichnungspflichten beim Fahrtenbuch geht. Wir kennen die steuergesetzlichen Vorgaben und behalten diese für Sie im Auge und unterstützen Sie bei der Einhaltung und Umsetzung der geltenden Vorschriften.

/* eingetragen und wieder deaktiviert am 26.03.2023 kg */